Das Deutschlandstipendium fördert Studenten für mindestens ein Jahr. Aber nur spezielle Studenten können sich bewerben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Studienförderung.
Seit dem Sommersemester 2011 gibt es das Deutschlandstipendium. Es fördert Studierende mit Top-Leistungen und zivilgesellschaftlichem Engagement. Laut Bundesbildungsministerium waren das 2012 knapp 11.000 Studenten. Was Bewerber zum Deutschlandstipendium wissen sollten.
Studierende müssen sich bei ihrer Hochschule bewerben. Der Bewerbungsprozess läuft je nach Universität oder Fachhochschule etwas anders ab. Auf einigen Uni-Webseiten können die Bewerbungsformulare online ausgefüllt und eingereicht werden, auf anderen müssen sie erst per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen. Die Anforderungen an potenzielle Stipendiaten sind aber gleich: Eine gute Abiturnote sollen sie haben und sich darüber hinaus sozial engagieren. Gute Chancen hat auch, wer ein Studium trotz biografischer Hürden beginnt, beispielsweise, weil er nebenbei einen Angehörigen pflegt.
Die Anforderungen an potenzielle Stipendiaten sind immer gleich: Eine gute Abiturnote sollen sie haben und sich darüber hinaus sozial engagieren. Gute Chancen hat auch, wer ein Studium trotz biografischer Hürden beginnt, beispielsweise, weil er nebenbei einen Angehörigen pflegt.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beteiligen sich inzwischen 263 der insgesamt 388 Hochschulen an dem Programm. Eine Übersicht der teilnehmenden Hochschulen finden Studenten online auf der Website des Deutschlandstipendiums.
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, in der Regel für ein Jahr.
Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester, maximal jedoch für die Dauer der Regelstudienzeit. Zudem prüft die Hochschule jedes Jahr, ob der Stipendiat die Kriterien für die Förderung noch erfüllt.
Wird an der neuen Universität dasselbe Fach weiterstudiert, wird ein Übergangssemester gewährt. Das heißt, dass das Stipendium ein Semester lang fortgezahlt wird. Möchte der Student, dass die Förderung danach weiterläuft, muss er sich an der neuen Hochschule extra um ein Deutschlandstipendium bewerben. Hat ein Stipendiat mit dem Wechsel an eine neue Universität seine Studienfachrichtung geändert, endet das Stipendium zum Monatsende.
Eine Beurlaubung vom Deutschlandstipendium ist grundsätzlich möglich, etwa im Mutterschutz, während der Elternzeit oder eines Auslandsstudium, das vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) gefördert wird. Wird das Studium anschließend fortgesetzt, verlängert sich der Auszahlungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.
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