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Bafög-Studenten müssen nicht zahlen
Studenten mit einem Studienkredit müssen sich bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ melden und Rundfunkgebühren zahlen. © dpa

GEZ-Gebühren: Wann Studenten sich befreien lassen können

Viele Studenten können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Voraussetzung dafür ist aber nicht nur, dass man ein sehr geringes Einkommen hat.

Um sich von den Rundfunkgebühren der GEZ befreien zu lassen, müssen Studenten Bafög-Empfänger sein. Wer dagegen seinen Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanziert, muss anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Oktober 2011 entschieden.

Studenten müssen staatliche Sozialleistung bekommen

Eine Studentin aus Gießen scheiterte mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall.

Aktenzeichen: BVerwG 6 C 34.10

Quelle: dpa
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