Studenten, die Unterhalt bekommen, müssen von diesem Geld auch Semesterbeiträge begleichen. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ansonsten würden Unterhaltsberechtigte gegenüber Bafög-Empfängern bessergestellt.
Studenten müssen von ihrem Regelunterhalt auch Semesterbeiträge bezahlen. Die Kosten für Semesterticket und Asta-Beitrag rechtfertigen keinen Mehrbedarf. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: II-3 UF 97/12; 3 UF 97/12). Auf die Entscheidung weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In dem Fall hatte ein Student den Antrag gestellt, dass sein Vater seine Semesterbeiträge zahlt - ohne Erfolg. Die Semesterbeiträge seien dem laufenden Lebensbedarf eines Studenten zuzurechnen, entschieden die Richter. Sie dienten der Finanzierung einer Reihe von Einrichtungen, die den Studenten zur Erleichterung der Studiensituation zur Verfügung gestellt werden. Es bestehe kein Anlass, Unterhaltsberechtigte gegenüber Bafög-Empfängern besserzustellen. Diese müssen die Beiträge auch aus ihren Bafög-Leistungen erbringen.
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