Die Steuererklärung kann für mehrere Jahre rückwirkend eingereicht werden. Aber man sollte sich auch nicht zu viel Zeit lassen.
Eine Steuererklärung kann für mehrere Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München tritt die Verjährung einer Steuererklärung erst nach vier Jahren ein (Az.: VI R 53/10). Das heißt: Die Steuererklärung für das Jahr 2008 muss spätestens bis zum 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eingereicht werden.
Steuerzahler, die bisher keine Erklärung abgeben mussten, aber viele alte Rechnungen haben, sollten die Abgabe daher nicht zu lange hinausschieben.
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