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Goldverkauf: Haltefrist beachten
Anleger, die ihr Gold gewinnbringend verkaufen, müssen die Haltefrist von einem Jahr beachten- sonst muss auf diesen Einkommensteuer gezahlt werden. © dpa

Goldverkauf: Haltefrist beachten

Beim Verkauf von Gold sollten Anleger die Haltefrist beachten. Denn wer innerhalb dieser Zeit Gewinn macht, muss darauf Einkommensteuer zahlen.

Gold kann gerade in Zeiten mit niedrigen Zinsen eine lohnende Anlage sein. Wer auf eine schnelle Rendite aus ist, muss aber die Spekulationsfrist von einem Jahr beachten.

Verkauf von Gold ist erst nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei

Wird erworbenes Gold innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn verkauft, muss auf diesen Einkommensteuer gezahlt werden, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt. Auch der Verkauf von Barren und Münzen ist erst nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei.

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Quelle: dpa
(Bilder: dpa; Faakhir Rizvi/ www.sxc.hu ; Bob Smith/ www.sxc.hu ; sanja gjenero / www.sxc.hu ; Acer)