Viele ehrenamtliche Arbeiter beziehen ein Einkommen. Übersteigen die Einnahmen einen festgelegten Freibetrag, muss das Einkommen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Ob bei der Feuerwehr, als Schöffe oder bei den Johannitern, Ehrenämter gibt es viele und oft wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Doch was muss versteuert werden und was nicht?
Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind teilweise steuerfrei. Bis zu 500 Euro könnten ehrenamtlich Tätige als Aufwandspauschale steuerfrei erhalten, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Abgegolten werden damit Kosten, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen. Sind die Ausgaben höher als dieser Freibetrag, müssen sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen kann die Aufwandspauschale beispielsweise für Vorstandsmitglieder, Vereinskassierer oder einen Geräte- und Platzwart bei Sportvereinen.
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