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Mehr Unfälle auf dem Arbeitsweg
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Unfall auf dem Arbeitsweg: Kosten steuerlich absetzen

Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, können Steuerzahler die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Soweit die Kosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Versicherung ersetzt werden, können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

«Wichtig ist, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden kann», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Außerdem sollten alle Belege für die Reparatur aufbewahrt werden, damit sie mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden können.

Quelle: dpa
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