Lehrer können Bücher und Zeitschriften von der Steuer absetzen- wenn sie diese beruflich nutzen.
Vor dem Bundesfinanzhof in München hatte ein Realschullehrer geklagt, dem das Finanzamt zunächst nur die Hälfte der Bücherausgaben erstattet hatte (Aktenzeichen: VI R 53/09). Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass das Finanzamt bei überwiegend beruflich genutzten Büchern die gesamten Kosten erstatten muss. Dafür müsse bei jedem Buch einzeln untersucht werden, ob es nur für den Unterricht oder auch aus privatem Interesse angeschafft wurde.
Der Lehrer müsse allerdings nicht exakt nachweisen können, in welcher Stunde er welchen Teil des Buches genau verwendet habe. Wenn ein Buch zum Beispiel zur Unterrichtsvorbereitung genutzt wird, gilt das bereits als berufliche Verwendung.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema