Wer eine Immobilie rund um den Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen will, sollte die verschiedenen Fälle steuerlich genau durchrechnen. Das rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.
Denn ist die Spekulationsfrist verstrichen, ist der Verkaufsgewinn zwar steuerfrei. Aber Verluste aus der Veräußerung von privaten Immobilien können im Gegenzug nur dann mit anderen Spekulationseinkünften verrechnet werden, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist anfallen. Danach seien diese steuerlich nicht mehr von Belang.
Sollte sich also kurz vor Ende der Spekulationsfrist abzeichnen, dass kein Gewinn aus der Immobilienveräußerung zu erwarten ist, sollten Eigentümer lieber früher als später verkaufen, rät BdSt-Steuerreferentin Anita Käding. So kann ein Teil des Verlustes zumindest über die Steuerersparnis kompensiert werden.
Die Spekulationsfrist ist jeweils unterschiedlich. Wird eine vermietete Immobilie aus dem Privatvermögen nach Ablauf von zehn Jahren verkauft, müssen die entstandenen Gewinne nicht versteuert werden. Der Verkauf von ausschließlich privat bewohnten Häusern ist laut dem Steuerzahlerbund stets steuerfrei. Wird eine Immobilie erst vermietet und dann selbst bewohnt, müssen die Eigentümer mindestens zwei Jahre lang selbst drin gewohnt haben, um Gewinne steuerfrei einzustreichen.
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