Verluste aus Wertpapieranlagen lassen sich mit Gewinnen verrechnen. Bei Geldanlagen im Inland übernimmt das die Bank, wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin mitteilt.
Steuerzahler müssen für die anstehende Einkommensteuererklärung also häufig gar nicht selbst aktiv werden. Mit dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Anfang 2009 lassen sich Kursverluste aus Aktien, die vom 1. Januar 2009 an gekauft wurden, allerdings auch nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen, fügt der Verband hinzu. Gegen Verluste aus anderen Wertpapieranlagen - Anleihen oder Zertifikate zum Beispiel - können auch Zinsen oder Dividenden gegengerechnet werden.
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