Für Steuerzahler kann es sich lohnen, sich eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt auszahlen zu lassen. Denn nach dem Verlust des Jobs könne im folgenden Jahr der Steuersatz niedriger sein, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof in München urteilte, dass es rechtens sei, Abfindungen aus steuerlichen Gründen auf mehrere Jahre zu verteilen (Az.: IX R 1/09). Klocke rät Arbeitnehmern, sich genau beraten zu lassen und zu prüfen, ob sich eine Aufteilung lohnt, bevor sie mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Fälligkeitsvereinbarung abschließen.
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