Betroffene Anleger sollten ihr Verfahren zu sogenannten Ein-Objekt-Gesellschaften aussetzen lassen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler angesichts einer neuen Klage beim Bundesfinanzhof.
Hintergrund ist, dass Kommandantisten zum Beispiel von geschlossenen Flugzeug-Leasing-Fonds mittlerweile die ursprünglichen Steuervorteile versagt werden. Das Bundesfinanzministerium hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IV R 49/04) vom 26. Juni 2007 zum Verkauf von Flugzeugen als Beteiligungsmodell per Verwaltungsanweisung auf Ein-Personen- Gesellschaften im Allgemeinen übertragen - Anleger erhalten in Folge dessen keinen Freibetrag für Betriebsveräußerungen mehr.
Betroffen seien insbesondere Anleger geschlossener Leasing- oder Flugzeugfonds. Dadurch kommt es zu deutlichen finanziellen Höherbelastungen und starken Renditeeinbußen aus dem Investment, erklärt die Organisation in Berlin. Nun sei eine neue Klage gegen die Streichung dieser Steuervorteile - wiederum beim Bundesfinanzhof - anhängig (Az.: IV B 17/10). Betroffene Anleger sollten versuchen, mit Verweis auf das Aktenzeichen die Bearbeitung des Einspruchs zum Ruhen zu bringen.
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