Bei zu hohen Einkünften von Kindern können Eltern den Kindergeldanspruch verlieren. Der Freibetrag wurde jetzt angehoben.
Zuvor lag der Freibetrag bei 7680 Euro, ab 2010 liegt er bei 8004 Euro. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Erst wenn Einkünfte diesen Betrag überschreiten, geht der Anspruch verloren. Von den Einnahmen abgezogen werden dürfen Werbungskosten und vom Lohn oder Gehalt einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge. Wird der Betrag von 8004 Euro allerdings nur um einen Cent überschritten, geht der Anspruch auf Kindergeld oder - alternativ - auf den Kinderfreibetrag verloren. Dann müssen Eltern unter Umständen mehr als 2000 Euro Kindergeld zurückzahlen.
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