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Da blickt keiner mehr durch: Wer steuerfreies Elterngeld bezieht, ist zur Steuererklärung verpflichtet. © Claus Mikosch/ Fotolia.com

Elterngeld verpflichtet zur Steuererklärung

Obwohl das Elterngeld steuerfrei ist, werden Bezieher nicht vom lästigen Papierkram verschont.

Wer Elterngeld bezieht, muss für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin hin.

Summe der Gesamteinkünfte

Zwar ist das Elterngeld selbst steuerfrei. Es erhöht aber die Summe der Gesamteinkünfte und damit den mit dem Einkommen steigenden Steuersatz. Grundsätzlich sind alle, die in einem Jahr mehr als 410 Euro sogenannte Lohnersatzleistungen beziehen, zur Steuererklärung verpflichtet. Eine solche Leistung ist neben dem Arbeitslosengeld oder dem Mutterschaftsgeld auch das Elterngeld.

Ausnahmen

Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind aber nicht alle Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer lediglich Arbeitslohn aus einem Angestelltenverhältnis bezieht, allein veranlagt und keine weiteren Einkünfte hat, muss sich in der Regel nicht erklären, erläutern die Experten.

Quelle: dpa

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(Bilder: Faakhir Rizvi/ www.sxc.hu ; Bob Smith/ www.sxc.hu ; sanja gjenero / www.sxc.hu ; Acer)