Obwohl das Elterngeld steuerfrei ist, werden Bezieher nicht vom lästigen Papierkram verschont.
Wer Elterngeld bezieht, muss für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin hin.
Zwar ist das Elterngeld selbst steuerfrei. Es erhöht aber die Summe der Gesamteinkünfte und damit den mit dem Einkommen steigenden Steuersatz. Grundsätzlich sind alle, die in einem Jahr mehr als 410 Euro sogenannte Lohnersatzleistungen beziehen, zur Steuererklärung verpflichtet. Eine solche Leistung ist neben dem Arbeitslosengeld oder dem Mutterschaftsgeld auch das Elterngeld.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind aber nicht alle Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer lediglich Arbeitslohn aus einem Angestelltenverhältnis bezieht, allein veranlagt und keine weiteren Einkünfte hat, muss sich in der Regel nicht erklären, erläutern die Experten.
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