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Sparschwein
Auf die Steuer sparen: Nach Bezug von Kurzarbeitergeld kann sich das auszahlen. © dpa

Kurzarbeitergeld kann zur Steuerfalle werden

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei - umso erstaunter sind Arbeitnehmer, wenn plötzlich zur Nachzahlung gemahnt wird.

Wer in Kurzarbeit gehen und Kurzarbeitergeld beziehen musste, sollte Geld für die Steuer beiseitelegen. Denn das Kurzarbeitergeld ist selbst zwar steuer- und sozialabgabenfrei.

Steuersatz steigt

Es erhöht aber den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. Es könne daher nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld zu Steuernachzahlungen kommen.

Nachzahlung einplanen

Betroffene Arbeitnehmer sollten sich darauf einstellen und entsprechend höhere Beträge für die Steuer einplanen. Fällt die Steuernachzahlung am Ende unerwartet hoch aus, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Stundungsantrag beim Finanzamt zu stellen - es lässt sich also eine Ratenzahlung vereinbaren.

Quelle: dpa

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(Bilder: Faakhir Rizvi/ www.sxc.hu ; Bob Smith/ www.sxc.hu ; sanja gjenero / www.sxc.hu ; Acer)