Kurzarbeitergeld ist steuerfrei - umso erstaunter sind Arbeitnehmer, wenn plötzlich zur Nachzahlung gemahnt wird.
Wer in Kurzarbeit gehen und Kurzarbeitergeld beziehen musste, sollte Geld für die Steuer beiseitelegen. Denn das Kurzarbeitergeld ist selbst zwar steuer- und sozialabgabenfrei.
Es erhöht aber den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. Es könne daher nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld zu Steuernachzahlungen kommen.
Betroffene Arbeitnehmer sollten sich darauf einstellen und entsprechend höhere Beträge für die Steuer einplanen. Fällt die Steuernachzahlung am Ende unerwartet hoch aus, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Stundungsantrag beim Finanzamt zu stellen - es lässt sich also eine Ratenzahlung vereinbaren.
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