Wer fünf Tage die Woche unterwegs ist, kann seine Fahrkosten von der Steuer abziehen lassen - bei sechs Tagen gibt es sogar noch mehr zurück.
Kosten für Fahrten zur Arbeit lassen sich von der Steuer abziehen. Typisch ist ein Abzug für 230 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche - bei einer Sechs-Tage-Woche dürfen es 260 bis 280 sein, hat das Finanzgericht München entschieden.
Auf den Fall macht die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift «test» aufmerksam. Für Lehrer gelte aufgrund der Ferien ein maximaler Abzug von 200 Tagen - das habe das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Aktenzeichen: 13 K 4371/07
Aktenzeichen: 4 K 483/01
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema