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Strom für Dauercamper ist umsatzsteuerfrei

Die langfristige Vermietung von Campingflächen ist umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch für den Strom- er gehört zum Standard.

Weil die Vermietung eines Campingplatzes ohne Stromanschluss nicht mehr möglich ist, stellt die Stromlieferung laut einem Urteil eine Nebenleistung zur Vermietung dar und ist somit ebenso umsatzsteuerfrei.

Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil klargestellt, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: V R 91/07). Die Organisation rät daher allen Dauercampern, ihre Abrechnungen mit den Campingplatzbetreibern daraufhin zu überprüfen.

Quelle: dpa

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(Bilder: Faakhir Rizvi/ www.sxc.hu ; Bob Smith/ www.sxc.hu ; sanja gjenero / www.sxc.hu ; Acer)