Banken müssen Anlegern nach Beratungsfehlern über die Wertpapieranlage mitunter Entschädigung zahlen. Der Bund der Steuerzahler in Berlin weist darauf hin, dass diese Zahlungen abgeltungsteuerpflichtig sind.
Anleger sollten bei den Verhandlungen mit dem Kreditinstitut beachten, dass ihnen also weniger als drei Viertel der Entschädigungszahlung tatsächlich zur Verfügung stehen.
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