Berufstätige konnten die Arbeitnehmersparzulage bislang innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Diese Frist wurde nun verlängert, teilt der Bund der Steuerzahler in Berlin mit.
Für Vermögenswirksame Leistungen (VL), die ab 2007 in Wertpapierspar- oder Bausparverträgen angelegt wurden, können sich Arbeitnehmer nun vier Jahre Zeit lassen. Erst dann gehe die Zulage verloren. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der «Anlage VL» in der Einkommensteuererklärung beantragt.
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