Verluste beim Rücktausch einer fremden Währung können bei der Einkommenserklärung aufgerechnet werden.
Nach einem Urlaub außerhalb der Euro-Zone kann es sich lohnen, den Wechselbeleg für die Fremdwährung aufzubewahren. Er kann bei der Einkommensteuererklärung von Nutzen sein, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Wer beim Rücktausch nach dem Urlaub Fremdwährungsbestände wieder in Euro tauscht und dabei Wechselkursverluste hat, kann diese gegen Gewinne aus anderen Spekulationsgeschäften aufrechnen.
Das drückt den Gewinn und damit unter Umständen die Steuer auf die Gewinne. Wer die Belege aufhebt, habe keine Probleme, seinen Verlust durch den Währungsumtausch in der Einkommensteuererklärung glaubhaft zu machen.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema