Wer sich Elterngeld so ausbezahlen lässt, dass sich die Bezugsdauer verdoppelt, bekommt monatlich nur die Hälfte. Dies mildert den Progressionseffekt.
Damit lässt sich der Steuersatz senken. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Hintergrund ist, dass das Elterngeld selbst zwar nicht besteuert wird. Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, dass es zur Feststellung des Steuersatzes in die Gesamtsumme aller Bezüge einbezogen wird. Der anhand dieser Summe ermittelte Steuersatz wird laut dem Steuerzahlerbund dann für die Berechnung der Einkommensteuer angewendet.
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