Ein Betriebsrat muss die Möglichkeit haben, das Internet zu nutzen.
Entsprechend entschied das Landesarbeitsgericht Stuttgart, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. In dem Fall hatte ein Betriebsrat vom Arbeitgeber einen Internetzugang verlangt, um seinen Aufgaben nachgehen zu können. Er wies darauf hin, dass viele relevante Informationen zu betrieblichen Problemen aus dem Internet zu beziehen seien. Der Arbeitgeber sah diese Notwendigkeit nicht.
Die Richter in der Berufungsinstanz bestätigten den Anspruch jedoch. Der Zugang zum Web sei Voraussetzung dafür, dass der Betriebsrat seine Tätigkeit angemessen wahrnehmen kann. Dies gelte in besonderem Maße für das Initiativrecht des Betriebsrates, Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen.
Az.: 12 TaBV 17/08
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema