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Abfindung
Bei einer Kündigung gewährleisten 40 Jahre Firmenzugehörigkeit noch keine Abfindung. Foto: Jens Schierenbeck © dpa

Kündigung rechtfertigt keine Abfindung

Dies gilt auch dann, wenn man über viele Jahre in einem Betrieb angestellt war. Die Gründe für eine Abfindung müssen rechtlich stichhaltig sein.

Mitarbeiter haben bei einer Kündigung nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung- selbst dann nicht, wenn sie 40 Jahre lang für eine Firma tätig waren. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 15 Sa 485/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt

In dem Fall arbeitete eine Frau seit fast 40 Jahren als Konfektionärin in einem Unternehmen, das Verbandsstoffe herstellt. Als das Unternehmen beschloss, die Endfertigung und Verpackung nach Tschechien zu verlegen, erhielt die Frau die Kündigung. Sie erhob Kündigungsschutzklage und forderte eine Abfindung. Denn die Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt.

Verbleib der Gekündigten für Arbeitgeber nicht relevant

Die Klage der Frau blieb in beiden Instanzen erfolglos. Die von ihr angeführten Gründe seien rechtlich irrelevant. Die Forderung, der Arbeitgeber hätte überlegen müssen, wie sie bis zum Beginn des Rentenalters bleiben kann, entbehre jeder Rechtsgrundlage.

Quelle: dpa
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