Viele Arbeitnehmer würden gern in Teilzeit arbeiten. Wichtig hierbei ist, das man schon eine Weile in der Firma sein muss und den Antrag rechtzeitig stellt.
Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er in Teilzeit arbeiten möchte. Das gilt zumindest dann, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Allerdings muss der Angestellte seinen Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher darüber informieren, dass er reduzieren möchte. «Der Chef soll Zeit haben, seinen Betrieb entsprechend zu organisieren», sagt Oberthür.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dann wiederum spätestens einen Monat vorher sagen, ob er den Antrag umsetzen will. Ablehnen kann er nur, wenn betriebliche Gründe dem Wunsch des Angestellten entgegen stehen. Das ist etwa gegeben, wenn durch die Verringerung der Arbeitszeit der Betriebsablauf gestört würde.
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