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Handgreiflichem Lehrer darf nicht automatisch gekündigt werden
Handgreiflichkeiten finden nicht nur zwischen Schülern statt. © dpa

Lehrer darf trotz Schlägen nicht automatisch gekündigt werden

In besonderen Fällen darf einem Lehrer trotz Handgreiflichkeit nicht gekündigt werden. Ein Sonderfall liege zum Beispiel vor, wenn der Schlag ein Abwehrreflex gegen einen eskalierenden Schüler sei. So hat es das Landgericht Halle entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Abwehrreflex rechtfertigt keine Kündigung

In dem Fall hatte ein Lehrer seine Schülerin geschlagen, woraufhin ihm sein Arbeitgeber kündigte. Der Lehrer klagte, weil ihn die Schülerin angeblich vorher beschimpft und auf seine erkrankte Schulter eingeschlagen habe. Seine Reaktion sei ein Abwehrreflex gewesen. Der Arbeitgeber rechtfertigte die Kündigung damit, dass ein Pädagoge Disziplinprobleme nicht mit Handgreiflichkeiten lösen dürfe.

Das Gericht gab dem Lehrer Recht und begründete sein Urteil mit der besonderen Situation: Der Schlag sei eine Reaktion auf das eskalierende Verhalten der Schülerin gewesen. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass der Kläger aus Reflex so reagiert habe.

Aktenzeichen: 4 Sa 404/10

Quelle: dpa
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