Wird dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt, bleibt ihm häufig nur die Option zu klagen. Wie Arbeitnehmer am besten dabei vorgehen.
Droht dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung und wird keine Übergangslösung gefunden, bleibt dem Beschäftigten nur die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.
Bei Erfolg der Klage hat der Mitarbeiter den Anspruch, von dem Betrieb weiterbeschäftigt zu werden, erklärt Prof. Björn Gaul aus Köln. Außerdem bekäme der Mitarbeiter die Gehälter bezahlt, die er nach der Kündigung bekommen hätte, wenn er nicht hätte gehen müssen. Gegen das Kündigungsschreiben bleibt demnach nur eine Klage. Diese müsste der Arbeitnehmer binnen drei Wochen bei Gericht einreichen, so Prof. Gaul.
In der Kündigungsschutzklage würden Arbeitnehmer dann argumentieren, dass die Kündigung unwirksam ist, so Prof. Gaul. Gründe für die Unwirksamkeit gibt es mehrere: Dazu zählen die fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats sowie eine nicht ordentliche Durchführung der Sozialauswahl, was bedeutet, dass ein anderer Arbeitnehmer hätte gehen müssen, weil er zum Beispiel jünger ist oder weniger Unterhaltspflichten hat.
Die Kosten für eine solche Klage sind überschaubar. Sie berechnen sich nach dem Streitwert der Klage. Für den Streitwert werden drei Bruttogehälter zugrunde gelegt werden. Angenommen ein Mitarbeiter würde 1500 Euro brutto im Monat verdienen, ergäbe sich ein Streitwert von 4500 Euro (1500 Euro mal 3). In der ersten Instanz beliefen sich die Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 700 bis 1000 Euro.
Dieses Geld müssten Arbeitnehmer investieren. Es wird nicht weniger, wenn Arbeitnehmer die Klage gewinnen. Es wird allerdings auch nicht mehr, wenn sie die Klage verlieren, erklärt Prof. Gaul. Kostenlos sei das Verfahren für Mitarbeiter, die in der Gewerkschaft sind oder die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Geht die Entscheidung in die zweite Instanz, kämen in etwa die gleichen Kosten noch einmal auf den Arbeitnehmer zu. Wenn er verliert, müsste er allerdings auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen. Bis es zu einer Entscheidung in der ersten Instanz vor Gericht kommt, vergingen im Durchschnitt drei bis neun Monate, sagte Prof. Gaul. Geht die Klage in die zweite Instanz, dauere es mindestens noch einmal ein halbes Jahr.
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