In einem aktuellen Urteil hat ein Gericht Hautkrebs bei Dachdeckern erstmals als Berufskrankheit anerkannt.
Erleidet ein Dachdecker durch Sonneneinstrahlung eine bösartige Hautveränderung, ist dies als Berufskrankheit anzuerkennen. So entschied das Aachener Sozialgericht.
Die Richter gaben damit einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang bei seiner Arbeit zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt war. Die Berufsgenossenschaft hatte unter Hinweis auf einen fehlenden Eintrag in der Liste der Berufskrankheiten eine Anerkennung abgelehnt.
Die Richter sahen nach einem am Freitag (23. März 2012) mitgeteilten Urteil einen Ausnahme-Tatbestand erfüllt. Angesichts des wissenschaftlich belegten erhöhten Risikos für Menschen mit Arbeitsplatz unter freiem Himmel gebe es keinen vernünftigen Zweifel an dem Zusammenhang.
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