Wer betrunken Auto fährt, kann unter Umständen seinen Job verlieren- sogar wenn es eine private Trunkenheitsfahrt war.
Wer als Autofahrer seinen Führerschein verliert und deshalb seinen Beruf nicht mehr vernünftig ausüben kann, darf gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt laut einem am 10. Oktober 2011 veröffentlichten Urteil entschieden.
Hintergrund war die Klage eines Berufskraftfahrers, der gegen seine Entlassung geklagt hatte. Der Mann war bei einer privaten Autofahrt betrunken erwischt worden und verlor für neun Monate seine Fahrerlaubnis. Sein Arbeitgeber warf ihn deswegen raus.
Die Richter am Landesarbeitsgericht bestätigten mit ihrer Entscheidung ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts in Kassel (Aktenzeichen: 6 Ca 325/10). Die Kündigung sei rechtens, weil «die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden» sei.
Aktenzeichen 10 Sa 245/11
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