Arbeitnehmer, die sich mehrmals zu spät krankmelden, riskieren ihren Job.
Kommt die Krankmeldung eines Mitarbeiters zum wiederholten Male zu spät, rechtfertigt dies eine Kündigung. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschieden, wie die deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall war ein Vorarbeiter, der bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt war, wiederholt krankgeschrieben. Schon 2003 hatte ihn sein Arbeitgeber schriftlich darauf hingewiesen, dass er eine Erkrankung umgehend und möglichst vor Dienstbeginn der Personalabteilung melden müsse. Denn nur dann könne sie das übrige Personal noch entsprechend einteilen. Dennoch meldete sich der Mann in den folgenden Jahren insgesamt sechsmal verspätet krank. Viermal mahnte ihn sein Arbeitgeber ab. Dann kündigte er ihm fristlos und fristgerecht.
Die Kündigungsschutzklage des Mannes war in der ersten Instanz erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei einer Erkrankung rechtfertige nach erfolgloser Abmahnung zwar nicht die fristlose, jedoch die ordentliche Kündigung. Denn unabhängig zur Vorlage eines ärztlichen Attests bestehe auch eine Meldepflicht.
Aktenzeichen: 12 Sa 522/10
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