Wer am Arbeitsplatz raucht, kann fristlos gekündigt werden- jedenfalls dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn zuvor mehrfach ein Rauchverbot ausgesprochen wurde. Das hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer, der Flüssigsauerstoff ausfuhr, trotz ausdrücklichen Verbots während der Fahrt geraucht. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Der Fahrer zog vor Gericht- aber ohne Erfolg.
Die Richter waren der Ansicht, dass der Mitarbeiter seine Pflichten in erheblichem Maße verletzt hat. Vorher sei mehrmals vereinbart worden, dass Rauchen in allen Auslieferungsfahrzeugen und im Umkreis von mindestens zehn Metern tabu sei. Das hatte sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einer Zusatzvereinbarung gestanden. Das Rauchverbot sei so als wichtige Nebenpflicht im Arbeitsvertrag festgelegt worden. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht berechtige daher zur fristlosen Kündigung.
Aktenzeichen: 1 Ca 2401/10
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