Ein Mitarbeiter kann bei einem ehemaligen Arbeitgeber erneut befristet eingestellt werden, wenn eine bestimmte Zeit vergangen ist.
Mindesten drei Jahre müssen vergangen sein, bevor ein ehemaliger Mitarbeiter wieder befristet bei demselben Arbeitgeber eingestellt werden kann. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und wies damit die Klage einer Lehrerin aus Sachsen zurück.
Die Gefahr eines Missbrauchs befristeter Arbeitsverträge sahen die obersten Arbeitsrichter nach Angaben vom 7. April 2011 bei einem derart langen Zeitraum nicht. Laut Gesetz können Beschäftigungsverhältnisse ohne einen sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristet werden. Das gilt aber nicht, wenn es zuvor bereits ein Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber gab. Dieses Verbot schränkten die obersten Arbeitsrichter mit ihrer Entscheidung nun ein.
Aktenzeichen: 7 AZR 716/09
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