Mobbing-Opfer müssen Schikanierungen nachweisen können. Experten empfehlen, ein «Mobbing-Tagebuch» zu führen, das die Drangsalierungen dokumentiert.
Wer unter Mobbing zu leiden hat, sollte in einem solchen «Mobbing-Tagebuch» Anlass, Datum und Uhrzeit sowie die Beteiligten festhalten. Das rät der Bund-Verlag in Frankfurt. Noch wichtiger sei es, Dokumente aufzubewahren, die Mobbing belegen. Das können E-Mails, ungerechtfertigte Abmahnungen oder herabwürdigende Arbeitsanweisungen sein.
Um sich vor Mobbing von Kollegen zu schützen, sollten Betroffene dem Verlag zufolge den Chef einschalten. Denn die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verlangt von ihm, Arbeitnehmer etwa vor ständigen Beleidigungen zu schützen. Nicht jeder Konflikt lasse sich aber gleich als Mobbing auslegen. Um den Chef zum Eingreifen zu bewegen, müssten Arbeitnehmer daher belegen, dass es sich um regelmäßige und gezielte Schikanen handelt.
In solchen Fällen können die Opfer den Angaben zufolge sogar Schadenersatz vom Täter verlangen. Vor Gericht kommt ihnen aber wiederum die Beweispflicht zu. Und für Betroffene sei es schwer zu beweisen, dass sie systematisch gemobbt werden. Zwar lasse sich anhand eines ärztlichen Attests belegen, dass jemand unter psychischen Problemen leidet, die mit der Arbeit zusammenhängen können. Mobbing-Opfer müssten die Richter aber davon überzeugen, dass die Schikanen von Kollegen die Gesundheitsprobleme tatsächlich ausgelöst haben.
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