Wer sein Gehalt als Zuhälter aufbessert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst wurde fristlos gekündigt, weil er sein Gehalt nebenbei als Zuhälter aufgebessert hatte. Der Arbeiter war wegen Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann, woraufhin dieser klagte.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Kündigungsschutzklage des Straßenbauarbeiters ab. Das berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift». Die Kündigung sei gerechtfertigt, befanden die Richter. Der Beschäftigte habe mit seiner Nebentätigkeit und den in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten gegen die Interessen seines Arbeitgebers verstoßen.
Zudem habe der Arbeiter als Motiv für seinen fragwürdigen Nebenverdienst seinen geringen Lohn angegeben. Dadurch habe er seinen Arbeitgeber für die von ihm begangenen Straftaten mitverantwortlich gemacht.
Aktenzeichen: 2 AZR 293/09
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