Knapp 600.000 Pflegekräfte erhalten ab dem 1. August 2010 einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangem Tauziehen billigte das Bundeskabinett am Mittwoch (14. Juli) eine entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen.
Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben. Damit ist auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle vom Tisch, den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen.
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