Ein Angestellter, der sich am Strom des Arbeitgebers bedient, kann seinen Arbeitsplatz verlieren- jedoch nicht ohne vorherige Abmahnung.
Ein 40-Jähriger Angestellter hatte im vergangenen Mai seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen und für 1,8 Cent Strom abgezapft. Die Firma aus Neunkirchen hatte dem Mann wegen des Vorfalls fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung für unwirksam.
Grundsätzlich sei ein «Bedienen» an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert zwar ein Kündigungsgrund, in diesem Fall gab das Gericht aber dem Angestellten Recht.
Der Mann war vor dem Vorfall 19 Jahre lang bei dem Hersteller von Regalsystemen beschäftigt, ohne dass es Probleme gab. Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem «Selbstbalance-Roller» zur Arbeit gekommen und hatte das Gefährt in der Firma für 90 Minuten aufgeladen.
Das Gericht gab dem Angestellten aber nicht Recht. Vielmehr sei die Kündigung deshalb ungerechtfertigt gewesen, weil es in der Vergangenheit weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben hatte. «Der Mann hat sein ganzes Arbeitsleben bei der Firma verbracht», sagte Perschke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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