Lose Mundwerke besser in Schach halten - denn wenn der Haussegen schief hängt, droht die Kündigung.
Wer seine Kollegen beleidigt, riskiert die fristlose Kündigung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, auf das die Fachzeitschrift «Personal» hinweist.
Stören Streithähne durch Beleidigungen und Drohungen den Betriebsfrieden, darf der Chef sie sofort entlassen. Seine Fürsorgepflicht schreibt ihm vor, Beschäftigte vor solchen Drangsalierungen zu schützen.
In dem Fall hatte eine Verkäuferin in einer Backerei einer Auszubildenden unter anderem gedroht: «Wenn Du mich noch einmal beim Chef anscheißt, gehe ich Dir an den Hals!»
Als die Verkäuferin auch noch handgreiflich wurde, entließ der Arbeitgeber sie fristlos. Das war zulässig, entschieden die Richter. Denn grobe Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb rechtfertigten generell eine außerordentliche Kündigung.
Aktenzeichen: 3 Sa 224/09
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