Anwaltskosten inklusive: Wer nach angekündigter Entlassung vor Gericht geht, wird vom Rechtsschutz gedeckt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss auch dann schon zahlen, wenn ein Arbeitgeber nur angekündigt hat, einen Mitarbeiter zu entlassen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH), wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.
Rechtsschutzversicherer hatten sich bisher oft auf die Position zurückgezogen, in diesem Fall habe noch kein Vertragspartner gegen seine Pflichten verstoßen, entsprechend gebe es auch noch keinen Anspruch auf die Beauftragung eines Anwalts.
In dem Fall vor dem BGH hatte ein Unternehmen einem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass Stellen abgebaut werden sollten und auch er davon betroffen sei. Der Arbeitgeber bot einen Aufhebungsvertrag an, der Arbeitnehmer wandte sich daraufhin an einen Rechtsanwalt, der seine Interessen schon vor der Kündigung vertreten sollte.
Allerdings lehnte der Rechtsschutzversicherer des Arbeitnehmers die Kostenübernahme ab. Als Grund nannte er, dass durch eine bevorstehende Kündigung noch kein Versicherungsfall eingetreten sei.
Dagegen klagte der Arbeitnehmer und bekam zunächst vor dem Amts- und Landgericht und dann vor dem BGH Recht. Bereits durch die Androhung der Kündigung und das gleichzeitige Angebot eines Aufhebungsvertrages habe der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt und somit eine Vertragsverletzung begangen. Entsprechend musste die Versicherung die Kosten des Rechtsanwalts tragen.
Aktenzeichen: IV ZR 305/07
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