Der Umgang mit dem PC ist heutzutage Standard: Wer sich immer noch gegen den technischen Wandel sträubt, kann den Job verlieren.
Wer im Lauf seines Berufsleben nicht mit dem PC umzugehen lernt, kann gekündigt werden. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in Kiel. Die Entscheidung zeige, dass sich auch langjährig Beschäftigte aus eigenem Antrieb um ihre Fortbildung kümmern müssen.
In dem Fall hatte ein Kfz-Betrieb einem 55-jährigen Mitarbeiter gekündigt, der seit 40 Jahren in dem Unternehmen arbeitete. Ein Grund war, dass der Mann wegen seiner Lese- und Rechtschreibschwäche nicht mit dem PC arbeiten konnte.
Der Gekündigte klagte gegen seinen Rauswurf, weil der Arbeitgeber das Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme nicht beachtet habe. Außerdem hätte der Arbeitgeber ihn fortbilden müssen.
Die Richter wiesen seine Klage ab. Denn der Arbeitnehmer sei selbst dafür verantwortlich gewesen, sich im Laufe von 40 Berufsjahren auf die zunehmende Technisierung vorzubereiten. Die Fortbildung sei seine ureigene Aufgabe gewesen.
Aktenzeichen: 3 Sa 153/09
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