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Die Androhung von Krankschreibung kann zu fristloser Kündigung führen

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Allein die Androhung, sich krankschreiben zu lassen, sollte ein Urlaubsantrag nicht genehmigt werden, ist Grund genug, jemanden fristlos zu entlassen. Das hat nun das Arbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Urteil bestätigt. Eine Putzfrau hatte sich, als ihr Urlaub nicht bewilligt wurde, für diesen Zeitraum krankschreiben lassen. Daraufhin hatte ihre Arbeitgeberin sie fristlos gekündigt, denn im vorangegangenen Gespräch hatte die Putzfrau damit gedroht, sich krankschreiben zu lassen, sollte ihr Urlaub nicht genehmigt werden. Die Putzfrau hatte daraufhin Klage eingereicht, die nun vom Arbeitsgericht abgelehnt wurde.

Die bloße Androhung des Krankschreibens ist Grund zur Kündigung

Aus der Begründung des Urteils geht hervor, dass nicht die Krankschreibung an sich, sondern die Androhung der Krankschreibung Grund genug für eine fristlose Kündigung ist. Denn diese Androhung zeige die Bereitschaft, das Entgeldfortzahlungsrecht zu missbrauchen. Da laut dem Arbeitsgericht zum Zeitpunkt der Unterredung über den Urlaub keine objektive Krankheit bestand, ist die Androhung derselben – auch ohne spätere Krankschreibung – Grund genug zur fristlosen Kündigung. Die Arbeitgeberin, die ein Hotel besitzt, hatte ihre Putzfrau gebeten, ihren Urlaub um zwei Wochen zu verschieben, weil im Hotel zur Urlaubszeit der Klägerin besonders viel Arbeit anfallen würde. Daraufhin hatte die Klägerin mit „Nö, dann bin ich eben krank.“ geantwortet und später zur beantragten Urlaubszeit tatsächlich eine Krankschreibung über zwei Wochen eingereicht. Die Argumentation der Klägerin, dass sie schon länger an einer Schulterverletzung litt, die sie tatsächlich arbeitsunfähig machte, ließ das Landgericht nicht gelten.

Bei Unterredungen mit dem Chef kommt es auf die Wortwahl an

Hätte die Klägerin ihre Krankheit nicht angekündigt, wäre die Sachlage anders gewesen. In einem solchen Fall hätte die Beklagte beweisen müssen, dass die Klägerin nicht arbeitsunfähig war, sondern sich ihren Urlaub bloß so nehmen wollte, wie sie ihn beantragt hatte. Das wäre wesentlich schwieriger zu beweisen gewesen. Insbesondere bei Unterredungen mit dem Vorgesetzten muss folglich darauf geachtet werden, was gesagt wird, weil es, wie in diesem Falle, über Urteile zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung entscheiden kann. Sollte man sich in einen solchen Kündigungsfall verwickelt sehen, kann ein Rechtsanwalt in Berlin für spezielle Fachbereiche  weiterhelfen und Auskunft darüber geben, inwieweit eine Klage vor Gericht bestand hätte. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Portale mit Rechtsanwaltsverzeichnissen wie http://www.pointoo.de/tag/Rechtsanwalt.html  dabei helfen, einen fähigen Anwalt zu finden, der bei Streitigkeiten oder fristlosen Kündigungen Auskunft darüber geben kann, ob eine Klage vor Gericht Bestand hat. Aktenzeichen: V Sa 63/11

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