Der TÜV Rheinland hat Lichterketten getestet. Das Ergebnis: Bei 20 Prozent der Leuchtmittel besteht Stromschlag- oder Verbrennungsgefahr. Was beim Kauf zu beachten ist.
Zu Beginn der Vorweihnachtszeit hat der TÜV Rheinland elektrische Lichterketten getestet und ist zu beunruhigenden Ergebnissen gekommen. Von den 52 geprüften Lichterketten erfüllten 38 nicht die Mindestanforderungen der europäischen Norm.
„Bei jeder fünften Lichterkette besteht sogar akute Stromschlag- oder Verbrennungsgefahr“, warnte TÜV-Sprecher Ralf Diekmann. Hier ließen sich beispielsweise Kabel einfach aus der Fassung lösen, so dass der Nutzer mit 230 Volt Spannung in Kontakt kommen könne. „Das ist lebensgefährlich!“ Bei weiteren 20 Prozent der getesteten Lichterketten bestand akute Stromschlaggefahr. Ein weiteres Problem: Einige Lichterketten werden zu heiß. Die heißeste erwärmte sich im diesjährigen Test auf knapp 240 Grad.
Der TÜV testet die Lichterketten nunmehr seit zehn Jahren. Obwohl noch immer erhebliche Mängel vorlägen, sei schon eine Tendenz zum Besseren zu erkennen, sagte Diekmann. "Es zeigt sich Licht am Horizont. In den Vorjahren hatten wir Mängelquoten von knapp 100 Prozent, dann lagen wir bei knapp über 80 Prozent, und jetzt sind wir angekommen bei 70 Prozent."
Gestestet wurden in diesem Jahr 52 Lichterketten aus Baumärkten, 1-Euro-Läden oder im Internet für maximal 16 Euro gekauft. Die billigste Kette kostete 79 Cent. Vor dem Hintergrund der Testergebnisse empfiehlt Diekmann besser einmal mehr zu investieren. Dafür könne die Kette auch fünf oder zehn Jahre den Baum schmücken.
Verbrauchern rät der TÜV nur Lichterketten mit Sicherheitssiegel zu kaufen. „Wir raten grundsätzlich davon ab, anonym im Internet zu kaufen“, sagt der TÜV-Experte Rainer Weiskirchen. Käufer sollten genau wissen, wer der Hersteller oder der Händler ist. Diese Angaben brauchen sie unter anderem, wenn sie die Kette reklamieren müssen.
In jedem Fall brauche die Lichterkette die Kennzeichnung „CE“. Nur bei Ketten mit dieser Kennzeichnung kann davon ausgegangen werden, dass sie den geltenden Anforderungen innerhalb der EU entsprechen. Zusätzlich sollten sie das Siegel „GS“ für „Geprüfte Sicherheit“ tragen. Es sagt aus, dass ein unabhängiges Institut sie untersucht hat. „Außerdem sollten Sicherheits- und Warnhinweise auch in Deutsch vorhanden sein“, sagt Weiskirchen.
Eine besondere Empfehlung des TÜV: Lichterketten mit Leuchtdioden-Technologie. Mithilfe eines Transformators kann hier die gefährliche Stromspannung von 230 Volt auf etwa 12 bis 24 Volt reduziert werden.
Ketten für Innenräume sollten zudem nie im Freien benutzt werden, und defekte Ketten gehörten sofort weggeworfen. Der Einsatz im Freien stelle generell besondere Anforderungen an die Sicherheit der Ketten, da sie dort gegen Nässe isoliert werden müssten, so der TÜV.
Wer zu Weihnachten dennoch gern auf Außenbeleuchtung setzt, sollte beim Kauf der Lichterketten auf das Siegel „IP44“ achten. Es zeigt an, dass das Produkt für den Außeneinsatz geeignet ist. Außerdem sollten Verbraucher sich den Stecker genau ansehen: „Es muss ein Rundstecker sein, der die komplette Steckdose abdeckt“, sagt Weiskirchen.
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