Nicht nur im Winter müssen Gehwege geräumt werden, auch das nasse Laub im Herbst ist zu entfernen- aber wer ist zuständig?
Hausbesitzer müssen nasses Laub auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück entfernen. Sonst könnten Fußgänger auf dem rutschigen Untergrund stürzen, erläutert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland.
Diese Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur im Winter bei Schneefall. Übernehmen Dritte das Laubfegen, muss der Eigentümer das überwachen. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen.
Laub von Bäumen an der Straße wird den Angaben zufolge in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten das Laub aber zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopfen. Laub von Bäumen auf dem Grundstück müsse dagegen auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Es kann auf den Kompost - oder als Frostschutz für andere Pflanzen verwendet werden.
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