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Achtung Sturzgefahr!
Der Winterdienst endet erst, wenn auch das Streugut entfernt ist. © dpa

Winterdienst: Hausbesitzer müssen Streugut entfernen

Wer für den Winterdienst zuständig ist, muss nach der Schneeschmelze auch das Streugut beseitigen.

«Die Stadtreinigung ist nur für den Straßen verantwortlich», erklärte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund. Das Aufräumen der Bürgersteige sei dabei unabhängig von der sonstigen Kehrpflicht geregelt. Das heißt: Selbst wenn im Sommer die Stadtreinigung den Bürgersteig putzen sollte, kommt sie nicht extra zum Streugut-Aufkehren.

«Es muss nicht umgehend weggemacht werden, aber im Laufe einer Woche», erklärte Wiech. Doch wohin damit? «Das dreckige Streugut darf in die Mülltonne geschüttet werden», sagte der Experte. «Wenn das Streu sauber ist, kann es auch bis zum nächsten Winter aufbewahrt werden.»

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )