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Glatteis in Berlin
Eine Frau geht über die spiegelglatte Straße Unter den Linden in Berlin im Winter 2009/10. © picture alliance / dpa

Winterdienst: Hauseigentümer müssen Räumung verbessern

Berliner Hauseigentümer und die Stadtreinigung BSR müssen im bevorstehenden Winter Schnee und Eis in Berlin schneller und besser beseitigen.

Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am 11.11.2010 mit der Mehrheit der rot-roten Regierungsfraktionen eine Novelle des Straßenreinigungsgesetzes. Die Opposition aus CDU, Grünen und FDP stimmte geschlossen dagegen.

Ziel des Gesetzes:

Die Berliner Stadtreinigung soll weit mehr Plätze, Fußgängerzonen, Haltestellen und Radwege vom Schnee befreien als bisher. Auch auf Hauseigentümer kommt mehr Verantwortung zu. An Hauptstraßen und in der Innenstadt müssen sie mehr Gehwegflächen freischaufeln.

BSR übernimmt Winterdienst an wichtigen Plätzen und Haltestellen

Schnee kehren © dpa/tmn

So wird die BSR künftig den Winterdienst für 12 wichtige Berliner Plätze, 6 Fußgängerzonen sowie die Haltestellenbereiche von Bus und bestimmten Straßenbahnen übernehmen.

Die Hauseigentümer, die bisher für den Winterdienst an Haltestellen zuständig waren, werden entlastet. Die Verantwortung für den Winterdienst auf den Gehwegen tragen weiterhin die Anlieger. Sie können diese künftig nicht mehr an von ihnen beauftragte Schneeräumfirmen übertragen.

Unterschiedliche Glätte-Stufen

Das Gesetz differenziert zwischen unterschiedlichen Glätte-Stufen, auf die Hauseigentümer reagieren müssen:
Stufe 1 bedeutet, dass Schnee nach dem Schneefall geräumt werden muss.
Stufe 2 betrifft Eisglätte, die sich nach überfrierendem Regen bildet und mit abstumpfenden Mitteln wie Split bekämpft werden muss.
Stufe 3 tritt ein, wenn sich infolge versäumter Schneeräumung Eisdecken bilden.

Zurückgenommen wurde das Vorhaben, Gehwege generell auf einer Breite von 1,50 Meter zu räumen. Das gilt künftig nur an großen Straßen, an Nebenstraßen bleibt es bei einem Meter. Bei Verstößen gegen die Winterdienstpflichten drohen den Hauseigentümern Bußgelder bis zur Höhe von 10.000 Euro.

Konsequenz des vergangenen Winters

Blitzeis © picture alliance / dpa

Mit der Verschärfung des Gesetzes zieht der Senat die Konsequenzen aus dem Schnee- und Eischaos des vergangenen harten Winters. Plätze, Haltestellen und vor allem Nebenstraßen waren über Wochen nicht ausreichend geräumt. Auf den spiegelglatten Bürgersteigen rutschten Tausende Berliner aus und zogen sich Knochenbrüche zu.

Kosten für Mieter gering

Gegen den Gesetzesentwurf für den Winterdienst in Berlin hatte sich in den vergangenen Monaten Protest formiert. Vor allem Verbände der Vermieter, Mieter, Gebäudeeigentümer und Schneeräumbetriebe lehnten die strengeren Vorschriften zum Räumen von Schnee und Eis ab. Nach Opposition und Wohnungsverbänden hatte auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) die Senatspläne für den Winterdienst kritisiert. Die Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes führe zu unnötig höheren Gebühren für Bürger.

Dem widersprach Umweltsenatorin Katrin Lompscher. „Für Mieterinnen und Mieter werden die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung kaum zu spüren sein, denn die Kosten für die Straßenreinigung machen nur rund ein Prozent der Warmmiete aus“, sagte die Senatorin.

Quelle: aja/BerlinOnline/dpa
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