Bei einem Umzug muss auch der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die neue Adresse mitgeteilt werden.
Die Ummeldung sollte mit Einschreiben per Rückschein an die GEZ gesendet werden. Das gilt besonders für Verbraucher, die selber überweisen und keine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühren erteilt haben
Liegt nach sechs Wochen noch keine Ummeldebestätigung von der GEZ vor, muss nachgehakt werden.
Laut der Verbraucherzentrale Hannover wird die Mitteilung an die GEZ immer wieder vergessen oder per einfachem Brief mitgeteilt, der dann verloren geht.
Die GEZ ermittle in solchen Fällen selbst den neuen Wohnort. Das könne allerdings mehrere Monate dauern.
In dieser Zeit würden weiterhin Gebühren fällig, die die GEZ auf einen Schlag von den Verbrauchern einfordern könne.
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