Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) um vorübergehende Halteverbote kümmern.
Bei Umzügen durch Umzugsunternehmen gehört diese Aufgabe meist zum Leistungsumfang des beauftragten Unternehmens. Achten Sie darauf, ob die von Ihnen eingeholten Angebote diese Leistung umfassen! Ansonsten, oder bei Umzügen in Eigenregie, müssen Sie sich selbst darum kümmern.
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