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Hausrat muss nahe der Wohnung lagern, damit Versicherung zahlt

Donnerstag, 11. November 2010 17:33 Uhr

Damit ein Diebstahl von der Hausratversicherung ersetzt wird, müssen die Gegenstände nahe der Wohnung gelagert werden. Werden sie zum Beispiel aus einer etwa fünf Kilometer entfernten Sammelgarage entwendet, muss die Versicherung für den Schaden nicht einstehen.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 23 O 369/09). In dem Fall forderte ein Mann 9000 Euro wegen des Diebstahls zweier Go-Karts, die er in einer angemieteten Box in einer Sammeltiefgarage aufbewahrte.

Die Hausratversicherung bestand aber nur für das Einfamilienhaus des Klägers. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass der Versicherte ein Minimum an Beobachtung und Überwachung leisten müsse, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können - das sei bei annähernd fünf Kilometern Entfernung nicht gegeben.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )