Donnerstag, 11. November 2010 17:21 Uhr
Familiäre Umstände rechtfertigen nicht automatisch eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Die Räumungsklage eines Vermieters wurde zurückgewiesen (AZ 33 C 4095/08). Der in Berlin lebende, aber aus Frankfurt stammende Wohnungsbesitzer hatte sich von seiner Familie getrennt und beabsichtigte, wieder nach Frankfurt zurückzukehren. Unter Hinweis auf die zentrale Lage seiner Heimatstadt, seine emotionale Verbundenheit zu ihr und dort lebende nahe Verwandte kündigte er seinen Mietern wegen Eigenbedarf. Dem Gericht reichten diese Argumente allerdings nicht aus.
Dem Wohnungseigentümer sei es ohne weiteres zumutbar gewesen, eine Wohnung anzumieten und die Einnahmen aus seiner eigenen Wohnung für die Mietzahlungen zu verwenden. Ein berechtigtes Interesse an der Nutzung gerade seiner eigenen Wohnung habe er jedenfalls nicht nachweisen können, stellte das Gericht fest.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema