BerlinOnline.de

Versicherungsausgaben kann der Vermieter zusammenfassen

Donnerstag, 11. November 2010 17:09 Uhr

Vermieter dürfen die Ausgaben für mehrere Versicherungen in ihren Betriebskostenabrechnungen zusammenfassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 346/08).

In dem Fall hatten die Mieter geltend gemacht, die Aufstellung sei formell unwirksam - es müsse eine Aufschlüsselung der verschiedenen Versicherungsarten erfolgen. Der Mieter müsse zum Beispiel die Höhe der einzelnen Kosten nachvollziehen können.

Die Bundesrichter entschieden aber, die Nachvollziehbarkeit sei gewährleistet. Eng zusammenhängende Kosten - in diesem Fall für «Sach- und Haftpflichtversicherung» - dürften in einer Summe zusammengefasst werden. Die einzelnen Beiträge pro Versicherungsart müsse der Vermieter nicht auflisten. Denn der Mieter habe auch noch die Möglichkeit zur Belegeinsicht.

Quelle: dpa

Mehr zum Thema

(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )