Donnerstag, 11. November 2010 17:09 Uhr
Vermieter dürfen die Ausgaben für mehrere Versicherungen in ihren Betriebskostenabrechnungen zusammenfassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 346/08).
In dem Fall hatten die Mieter geltend gemacht, die Aufstellung sei formell unwirksam - es müsse eine Aufschlüsselung der verschiedenen Versicherungsarten erfolgen. Der Mieter müsse zum Beispiel die Höhe der einzelnen Kosten nachvollziehen können.
Die Bundesrichter entschieden aber, die Nachvollziehbarkeit sei gewährleistet. Eng zusammenhängende Kosten - in diesem Fall für «Sach- und Haftpflichtversicherung» - dürften in einer Summe zusammengefasst werden. Die einzelnen Beiträge pro Versicherungsart müsse der Vermieter nicht auflisten. Denn der Mieter habe auch noch die Möglichkeit zur Belegeinsicht.
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