Freitag, 12. November 2010 14:29 Uhr
Schnee-Schieben gehört nicht nur zu den Aufgaben eines Hausbesitzers. Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen.
Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin. Die Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor dem Haus zuverlässig von Eis und Schnee befreit wird, liegt aber weiterhin beim Hauseigentümer.
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