BerlinOnline.de

Schnee kehren
Zur Sicherheit der Passanten müssen Mieter und Eigentümer von 7.00 bis 22.00 Uhr die Wege räumen. © dpa/tmn

Schnee räumen: Pflicht kann auch für Mieter gelten

Freitag, 12. November 2010 14:29 Uhr

Schnee-Schieben gehört nicht nur zu den Aufgaben eines Hausbesitzers. Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen.

Verantwortung liegt aber weiterhin beim Hauseigentümer

Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin. Die Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor dem Haus zuverlässig von Eis und Schnee befreit wird, liegt aber weiterhin beim Hauseigentümer.

Quelle: dpa

Mehr zum Thema

(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )