Donnerstag, 11. November 2010 16:56 Uhr
Wenn Bauarbeiten schon beim Einzug absehbar waren, schränkt das den Anspruch auf Mietminderung ein, so entschied das Landgericht Berlin in einem Fall (Az.: 63 S 155/07).
Die Richter urteilten, dass der Mieter schon bei Anmietung absehen konnte, dass in der Nähe größere Arbeiten anstanden. Eine Baulücke auf einem verwilderten Nachbargrundstück wurde einige Zeit später geschlossen, erläutern die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin. Der Mann scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, eine Mietminderung durchzusetzen.
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